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Das Vaillant Fördergeld-Versprechen 2024

22. Februar 2024

Die Garantie für Ihr Wärmepumpen-Projekt: Jetzt sofort profitieren

Sie wollten schon längst auf eine Wärmepumpe umsteigen, doch die finanzielle Investition ist Ihnen zu hoch? Mit den staatlichen Förderungen profitieren Sie von bis zu 70 Prozent Förderung Ihrer Investitionssumme.


Wir wissen, dass der Antrag auf eine Förderung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Doch Sie wollen nicht so lange warten? Gemeinsam mit Vaillant ebnen wir Ihnen den Weg zum direkten Umstieg auf eine Wärmepumpe: Mit dem Vaillant Fördergeld-Versprechen!

Förderung sichern, ohne Wartezeiten:
Vaillant garantiert Sicherheit für Ihr Wärmepumpen-Projekt

Diese Bedingungen für das Vaillant Fördergeld-Versprechen sollten Sie beachten:

  • Der Antragssteller muss in einem Einfamilienhaus in Deutschland wohnen und dieses Gebäude auch selbst bewohnen.

  • Das Gebäude, in dem der Heizungstausch durchgeführt wird, muss ein Bestandsgebäude sein.

  • Das Fördergeld-Versprechen bezieht sich ausschließlich auf reine Wärmepumpenanlagen. Hybridsysteme (z.B. Heizungswärmepumpen in Kombination mit Gas-Heizgeräten) sind von der Förderung ausgeschlossen.

  • Das Vaillant Fördergeld kann nur für elektrisch angetriebene Wärmepumpen gemäß Ziffer 5.3 c) BEG EM verwendet werden.

  • Bei dem zur Förderung vorgesehenen Heizsystem muss es sich um ein Komplettsystem handeln. Es ist dann ein Komplettsystem wenn alle Hauptkomponenten von Vaillant stammen: Das Grundgerät, Puffer-, Durchlauf- und Warmwasserspeicher, Hydraulikmodule oder Kompaktinstallationen.

  • Die Höchstgrenze der Förderung beträgt 30.000 Euro pro Einfamilienhaus.

Zudem gibt es eine Frist, die eingehalten werden muss: Der Antrag zur Förderung muss vom Antragssteller zwingend spätestens bis zum 30.04.2024 gestellt werden.

Gerne beraten wir Sie zu den Vorgaben und unterstützen Sie bei der weiteren Antragsstellung.

Staatliche Förderung für Wärmepumpen

Seit dem 01.Januar 2024 gelten neue Fördersätze für den Umstieg auf Wärmepumpen, genauer gesagt die "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)". Hier sind der neue Energieeffizienzbonus, der Klimageschwindigkeits-Bonus, der Einkommens-Bonus und der Konjunktur-Bonus integriert. Die Antragsstellung für diese Heizungsförderung wird voraussichtlich ab dem 27.Februar 2024 möglich sein. 

Über den Autor

Jan Raatschen

Jan Raatschen ist alleiniger Inhaber und Geschäftsführer der Raatschen Unternehmensgruppe. Nach dem Studium der Technischen Gebäudeausrüstung (Dipl.-Ing.) an der FH Gelsenkirchen sowie der Weiterbildung zum Betriebswirt des Handwerks stieg er 2008 in das Familienunternehmen ein. Bereits kurz darauf übernahm er Verantwortung als Geschäftsführer – ab 2009 in der Raatschen Montage GmbH und ab 2011 in der Raatschen GmbH & Co. KG. Seit 2016 führt er beide Gesellschaften eigenständig.

Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in der Energiewirtschaft, der Energieeffizienz sowie in Wärmepumpen und modernen Heizsystemen. Sowohl im Unternehmen als auch im politischen Ehrenamt steht Jan Raatschen für eine praxisnahe, umsetzbare Energiewende und das klare Ziel, die Klimaziele bis 2045 aktiv mitzugestalten.

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