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Heizungsgesetz aktueller Stand: Was gilt 2026 für Heizungen, Gas und Wärmepumpe?

25. April 2026

Das Heizungsgesetz ist in der Praxis das GEG – also das Gebäudeenergiegesetz. Für viele Eigentümer in Deutschland geht es dabei längst nicht nur um Politik, sondern um konkrete Fragen: Welche Heizung ist 2026 sinnvoll? Was gilt beim Einbau neuer Heizungen? Welche Rolle spielen erneuerbare Energien, Gas, Förderung und die langfristige Planung?

Als Raatschen-Expertenteam für Wärmepumpen sagen wir: Entscheidend ist nicht die lauteste Schlagzeile, sondern was das Gesetz tatsächlich vorgibt – und welche Lösung sich für Ihr Gebäude dauerhaft sinnvoll betreiben lässt.

Update (Stand 29.04.2026): Frist-Anpassung zur 65-%-EE-Vorgabe im Bestand

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 eine Änderung des GEG beschlossen. Konkret betrifft dies die Fristen für die sogenannte 65-%-EE-Vorgabe beim Einbau neuer Heizungen in Bestandsgebäuden.
Nach bisheriger Regelung wäre in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 01.07.2026 beim Einbau neuer Heizungen ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien verpflichtend gewesen. Da das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erst im Sommer, spätestens aber zum 01.11.2026 in Kraft treten soll, wird diese Übergangsfrist angepasst, um zusätzliche Planungssicherheit zu schaffen.
Die 65-%-EE-Pflicht für größere Kommunen wird daher vom 01.07.2026 auf den 01.11.2026 verschoben. Damit verlängert sich die Übergangsphase um vier Monate.

1) Was gilt aktuell im GEG?

Die Richtung des GEG ist klar: Neue Heizungen sollen künftig stärker auf erneuerbare Energien ausgerichtet sein. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbarer Energien genannt.

Wichtig: Die 65-%-Vorgabe greift grundsätzlich nur, wenn eine neue Heizungsanlage eingebaut werden muss. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.

Für die Praxis wichtig: Im Bestand greifen Übergangsregeln. Das heißt, die Vorgaben des Heizungsgesetzes gelten nicht in jedem Fall sofort und nicht für jedes Gebäude zum gleichen Zeitpunkt. Maßgeblich sind unter anderem die kommunale Wärmeplanung und die jeweils gültigen Übergangsfristen.

Gerade deshalb sollte man bei Aussagen zu 2026 genau hinschauen: Nicht jede pauschale Aussage wie „ab 2026 gilt überall die 65-Prozent-Regel“ ist so belastbar. Entscheidend ist immer, was im jeweiligen Fall und zum jeweiligen Zeitpunkt nach dem Gesetz tatsächlich gilt.

2) Bestehende Heizungen dürfen in vielen Fällen weiter betrieben werden

Ein wichtiger Punkt, der oft missverstanden wird: Bestehende Heizungen müssen nicht automatisch sofort ausgetauscht werden. Viele Anlagen dürfen weiterhin betrieben und auch repariert werden.

Für Eigentümer heißt das: Wenn eine Heizung funktioniert, besteht in vielen Fällen kein unmittelbarer Zwang zum Austausch. Das betrifft auch viele Gasheizungen und andere bestehende Systeme. Wer modernisieren möchte, sollte deshalb nicht aus Unsicherheit handeln, sondern auf Grundlage von Gebäude, Nutzung und Zukunftssicherheit entscheiden.

3) Gas bleibt ein Thema – aber nicht ohne Einschränkungen

Viele fragen sich, ob Gas auch 2026 noch eine sinnvolle Lösung ist. Unsere Einschätzung bei Raatschen: Gasheizungen können im Einzelfall weiterhin eine Übergangslösung sein, sind aber selten die robusteste Entscheidung für langfristige Sicherheit.

Denn selbst wenn Gasheizungen in bestimmten Übergangsphasen noch eingebaut werden können, ist der rechtliche Rahmen klar in Richtung erneuerbare Energien ausgerichtet. Außerdem spielen steigende CO₂-Kosten, Preisentwicklungen und gesetzliche Anforderungen eine wichtige Rolle.

Besonders relevant ist dabei ein Punkt, der oft vergessen wird: Öl- und Gasheizungen, die in der Übergangsphase neu eingebaut werden (ab 01.01.2024 bis zu den Stichtagen), müssen perspektivisch mit steigenden Anteilen erneuerbarer Energien betrieben werden. Ab dem 01.01.2029 sind dabei mindestens 15 Prozent vorgeschrieben, später steigen diese Anteile weiter an.
Genau deshalb ist die Frage nicht nur, ob Gas heute noch erlaubt ist, sondern ob sich eine solche Heizung auch langfristig sinnvoll und wirtschaftlich betreiben lässt.

4) Wärmepumpe: erneuerbar, planbar und passend zum GEG

Die Wärmepumpe passt zum Heizungsgesetz, weil sie Umweltenergie nutzt und damit erneuerbare Energien praktisch einbindet. Für viele Gebäude ist sie deshalb eine besonders zukunftssichere Lösung.

Ob eine Wärmepumpe im Alltag effizient läuft, hängt aber nicht nur vom Gerät ab. Entscheidend sind:

  • Heizlast und Auslegung
  • Heizflächen und Vorlauftemperaturen
  • Hydraulik, Regelung und Inbetriebnahme

Genau hier liegt unser Raatschen-Fokus: Nicht einfach irgendeine Wärmepumpe einbauen, sondern eine Wärmepumpe, die zum Gebäude passt und sich wirtschaftlich sinnvoll betreiben lässt.

5) Welche Rolle spielen erneuerbare Energien bei neuen Heizungen?

Das Heizungsgesetz verfolgt das Ziel, dass neue Heizungen stärker mit erneuerbaren Energien arbeiten. Die bekannte Marke von 65 Prozent ist dabei der politische und gesetzliche Bezugspunkt.

In der Praxis bedeutet das: Wer heute über neue Heizungen nachdenkt, sollte Lösungen bevorzugen, die auch bei künftigen Vorgaben Bestand haben. Genau deshalb sind Systeme mit erneuerbaren Energien – insbesondere die Wärmepumpe – für viele Eigentümer die planbarere Wahl.

6) Förderung: wichtig, aber kein Automatismus

Auch die Förderung bleibt ein zentrales Thema. Sie kann Investitionen in neue Heizungen und in eine Wärmepumpe deutlich erleichtern. Gleichzeitig gilt: Förderung ist immer an Bedingungen geknüpft und hängt vom Einzelfall ab. Außerdem gilt: Förderung erfolgt nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Unser Ansatz bei Raatschen bleibt deshalb bewusst sachlich: Wir geben kein Förderversprechen, sondern prüfen, welche Förderung grundsätzlich möglich ist und welche Unterlagen für den Antrag erforderlich sind.

7) Was müssen Eigentümer konkret beachten?

Für Eigentümer ist 2026 vor allem eines wichtig: genau hinschauen. Nicht jede Debatte zum Heizungsgesetz verändert sofort den Alltag. Aber die grundsätzliche Richtung des GEG bleibt klar: weg von rein fossilen Lösungen, hin zu mehr erneuerbaren Energien.

Unsere Empfehlung als Raatschen:

  • nicht nach Schlagzeilen entscheiden
  • bestehende Heizungen realistisch bewerten
  • neue Heizungen auf Zukunftssicherheit prüfen
  • Wärmepumpe, Gas und Förderung im Zusammenhang betrachten

Unser Fazit

Der aktuelle Stand zum Heizungsgesetz zeigt: Das GEG setzt weiterhin klar auf erneuerbare Energien. Bestehende Heizungen dürfen in vielen Fällen weiter betrieben und repariert werden.
Beim Einbau neuer Heizungen ist genau zu prüfen, was im jeweiligen Fall gilt, insbesondere mit Blick auf Übergangsfristen und kommunale Wärmeplanung.

Gas bleibt zwar ein Thema, steht aber unter zunehmendem wirtschaftlichem und gesetzlichem Druck. Spätestens mit den stufenweisen Vorgaben ab 2029 wird deutlich, dass neue Öl- und Gasheizungen langfristig an Prozent-Vorgaben für erneuerbare Energien gebunden sind.

Für viele Gebäude ist die Wärmepumpe deshalb die planbarere Lösung – technisch, wirtschaftlich und mit Blick auf das Gesetz.

Über den Autor

Jan Raatschen

Jan Raatschen ist alleiniger Inhaber und Geschäftsführer der Raatschen Unternehmensgruppe. Nach dem Studium der Technischen Gebäudeausrüstung (Dipl.-Ing.) an der FH Gelsenkirchen sowie der Weiterbildung zum Betriebswirt des Handwerks stieg er 2008 in das Familienunternehmen ein. Bereits kurz darauf übernahm er Verantwortung als Geschäftsführer – ab 2009 in der Raatschen Montage GmbH und ab 2011 in der Raatschen GmbH & Co. KG. Seit 2016 führt er beide Gesellschaften eigenständig.

Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in der Energiewirtschaft, der Energieeffizienz sowie in Wärmepumpen und modernen Heizsystemen. Sowohl im Unternehmen als auch im politischen Ehrenamt steht Jan Raatschen für eine praxisnahe, umsetzbare Energiewende und das klare Ziel, die Klimaziele bis 2045 aktiv mitzugestalten.

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